Hatten Sie bei der Erste Bank oder einer Sparkasse einen Kredit mit einmaliger Bearbeitungsgebühr? Dann stehen Ihre Chancen besonders gut: Die Erste Bank musste in einem Musterverfahren bereits zurückzahlen. Der OGH hat prozentuale Bearbeitungsgebühren generell für unzulässig erklärt. Sammelverfahren.at prüft Ihren Vertrag vollkommengratis, unverbindlich und ohne jedes Kostenrisiko. Auch dann, wenn der Kredit längst abbezahlt ist.
kostenlos · unverbindlich · 2 Minuten
Die Erste Bank und die Sparkassen gehören zu den größten Kreditgebern Österreichs. Über viele Jahre wurde bei Konsum-, Wohnbau- und Immobilienkrediten eine einmalige Gebühr für die Bearbeitung des Kredits verrechnet – die sogenannte Kreditbearbeitungsgebühr. Bezeichnet wird sie im Vertrag als Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsspesen, Bearbeitungsentgelt oder Einmalspesen.
Das Entscheidende: Diese Gebühr wurde häufig prozentual von der Kreditsumme berechnet – typischerweise rund 1,5 bis 2 Prozent. Bei einem Wohnbaukredit über 300.000 Euro bedeutet das schnell 4.500 bis 6.000 Euro, die zusätzlich zu den Zinsen fällig wurden. Genau diese Art der Berechnung ist nach der aktuellen Rechtsprechung das Problem: Der tatsächliche Arbeitsaufwand der Bank steigt nämlich nicht proportional mit der Kredithöhe. Ein Kredit über 400.000 Euro verursacht keinen doppelt so hohen Bearbeitungsaufwand wie ein Kredit über 200.000 Euro – die Gebühr ist aber doppelt so hoch.
Weil Erste Bank und Sparkassen über Jahre vergleichbare, prozentual berechnete Gebührenmodelle verwendeten, ist eine sehr große Zahl von Verträgen prüfungswürdig – von der Eigenheimfinanzierung bis zum klassischen Konsumkredit. Ob und in welcher Höhe Ihr konkreter Vertrag betroffen ist, klärt die individuelle Prüfung – die für Sie kostenlos ist
Wir überprüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Vergabe eines Kredits über 440.000 Euro mehr Bearbeitungsaufwand verursachen soll als ein Kredit über 220.000 Euro.“ Sinngemäß aus der OGH-BegründungDiese Linie wurde von mehreren Senaten des OGH bestätigt und verfestigt. Der 1., 2., 4., 5. und 8. Senat haben vergleichbare Vertragsgestaltungen 2025 und 2026 als intransparent oder gröblich benachteiligend eingestuft. Es handelt sich also nicht um einen Einzelfall, sondern um eine gefestigte höchstgerichtliche Rechtsprechung.
Ob Ihre Bearbeitungsgebühr unzulässig ist, entscheidet sich nach aktueller Rechtslage anhand folgender Merkmale:
Gut zu wissen: Pauschal oder automatisch läuft eine Rückforderung nicht ab. Jeder Vertrag muss laut OGH einzeln geprüft werden. Mitunter wurden transparent gestaltete Entgelte vom OGH als zulässig eingestuft. Genau deshalb ist die juristische Bewertung Ihres konkreten Erste-Bank- oder Sparkassen-Vertrags so wichtig – und genau diese Bewertung bekommen Sie bei Sammelverfahren.at kostenlos.
Einen Blick wert ist fast jeder Kreditvertrag mit einmaliger Bearbeitungsgebühr. Bei der Erste Bank und den Sparkassen zählen dazu vor allem:
Das gilt sowohl für Verträge der Erste Bank als auch für jene der zahlreichen regionalen Sparkassen, die ein vergleichbares Gebührenmodell nutzten. Hellhörig sollten Sie werden bei Begriffen wie Bearbeitungsgebühr, Schätzgebühr, Einmalspesen oder Liegenschaftsbewertungsgebühr. Taucht ein solcher Posten in Ihren Unterlagen auf, lohnt sich die Prüfung fast immer – und kostet Sie keinen Cent.
Ein verbreiteter Irrtum lautet: „Mein Kredit ist doch längst zurückgezahlt, da kann ich nichts mehr machen.“ Das Gegenteil ist der Fall. Rückforderungsansprüche dieser Art verjähren hierzulande erst nach 30 Jahren (Paragraf 1478 ABGB). Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Sie die Bearbeitungsspesen bezahlt haben – nicht, ob der Kredit noch läuft.
Ihre Rückforderung umfasst zwei Komponenten: die zu Unrecht bezahlte Bearbeitungsgebühr und die darauf entfallenden Zinsen. Je höher der ursprüngliche Kredit und je älter die Zahlung, desto mehr kommt zusammen.
Den exakten Betrag für Ihren Fall klären wir in der kostenlosen Erstprüfung. Eine erste Orientierung gibt Ihnen der Kreditgebühren-Rechner auf dieser Seite.
Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis typischer Bearbeitungsgebühren und gesetzlicher Verzugszinsen (4 % p.a.). Die tatsächliche Rückforderungshöhe wird im Rahmen der kostenlosen Erstprüfung durch unsere Rechtsexperten ermittelt.
Die meisten Kunden richten ihren Blick bei einer Rückforderung nur auf die Bearbeitungsgebühr. Wir wissen aus Erfahrung: In vielen Erste-Bank- und Sparkassen-Verträgen stecken weitere Einmalentgelte, die ebenso unzulässig sein können.
u den Positionen, die dabei besonders häufig auffallen, gehören unter anderem:
Jede dieser Positionen kann den Rückzahlungsbetrag spürbar steigern. Beschränkt man sich auf die Bearbeitungsgebühr, bleibt oft Geld auf der Strecke – deshalb prüfen wir lückenlos.
Ihre Entscheidung
Unverbindlich · 100 % risikofrei
Die Erfahrung aus hunderten Bankenverfahren ist eindeutig: Das Maximum holt heraus, wer professionell vertreten ist. Kreditinstitute zahlen nicht aus Kulanz – sie haben geschulte Juristen, kennen jede Verteidigungslinie und nutzen jeden Spielraum zu ihren Gunsten. Wer dem allein begegnet, lässt erfahrungsgemäß Geld liegen. Hier setzt Sammelverfahren.at an.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Bank- und Kreditrecht spezialisiert – das ist ihr Kerngeschäft, nicht ein Nebenschauplatz. Sie kennen jede relevante OGH-Entscheidung, identifizieren die angreifbaren Klauseln sofort und setzen Ihre Forderung mit der nötigen Durchsetzungskraft in Ihrem Interesse durch. Dieser Vorsprung an Erfahrung macht in der Praxis oft den Unterschied beim Betrag, der am Ende bei Ihnen ankommt.
Das Beste daran: Für Sie ist das vorab kostenlos. Wir tragen das gesamte Risiko und den gesamten Aufwand, finanzieren das Verfahren vollständig und sind nur im Erfolgsfall beteiligt. Maximale Schlagkraft bei null Risiko – die naheliegende Entscheidung, wenn Sie wirklich alles herausholen wollen.
Sie könnten Ihren Anliegen auch einem allgemein tätigen Anwalt anvertrauen. Der müsste sich allerdings erst in die OGH-Rechtsprechung, die einzelnen Klauseltypen und die Vorgehensweise der Banken einarbeiten – und diese Einarbeitungszeit zahlen Sie in der Regel über sein Honorar mit.
Sammelverfahren.at lebt von genau diesen Verfahren. Aus zahlreichen gleichartigen Fällen kennen wir die Strategien der Erste Bank und der Sparkassen, erkennen zu niedrige Vergleichsangebote sofort und wissen, an welchen Stellen Banken gerne Zeit gewinnen wollen. Diese Routine bringt am Ende mehr für Sie heraus.
Hinzu kommt das, was den Unterschied macht: Der Weg ist für Sie absolut risikofrei, die Erstprüfung ist kostenlos, und hochspezialisierte Anwältinnen und Anwälte setzen Ihre Forderung durch. Und wir bleiben nicht bei der Bearbeitungsgebühr stehen, sondern prüfen Ihren Vertrag zugleich auf weitere unzulässige Gebühren.
Sammelverfahren.at hat sich auf zu Unrecht verrechnete Kreditgebühren spezialisiert und nimmt Ihnen Aufwand und Risiko vollständig ab – wir kümmern uns um Prüfung, Finanzierung und Durchsetzung:
Damit holen Sie das Maximum heraus, ganz ohne eigenen Zeit-, Geld- oder Nervenaufwand – nötig ist nur Ihre kostenlose Anfrage.
In rund 2 Minuten Bank, Kreditsumme und Abschlussjahr angeben.
Gratis: Unsere Experten prüfen und melden sich mit einer Ersteinschätzung.
Ohne Risiko: Bei guten Aussichten übernehmen wir Finanzierung und Verfahren gegen die Bank Austria.
Im Erfolgsfall erhalten Sie die Rückforderung + Zinsen; unsere Beteiligung wird nur bei Erfolg abgezogen.
Solange Sie nichts tun, bleibt Ihr Geld bei der Bank. Die Prüfung kostet Sie weder Geld noch eine Zusage. Im Idealfall holen Sie einen vier- bis fünfstelligen Betrag zurück – im schlechtesten Fall haben Sie zwei Minuten investiert.
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Sie kennen jemanden, der ebenfalls einen Kredit aufgenommen und Bearbeitungsgebühren bezahlt hat? Empfehlen Sie uns weiter und profitieren Sie von unserem Empfehlungsprogramm
Falsch. Die 30-jährige Frist macht auch längst getilgte Kredite rückforderbar. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Gebührenzahlung.
Nicht zwangsläufig. Der OGH hat ausgerechnet die vertraglich fixierten Prozentgebühren verworfen. Dass eine Klausel im Vertrag steht, macht sie nicht automatisch wirksam – die Erste Bank musste.Falsch. Die 30-jährige Frist macht auch längst getilgte Kredite rückforderbar. Entscheidend ist der
Zeitpunkt der Gebührenzahlung
Sie selbst haben keinen Aufwand – der liegt vollständig bei uns. Und bei prozentualen Gebühren auf Wohnbaukredite geht es schnell um vier- bis fünfstellige Beträge, plus weitere unzulässige Einmalzahlungen und Zinsen. Warum also sollten Sie auf eine kostenlose Prüfung verzichten?
Viele halten sich nicht wegen rechtlicher Zweifel zurück, sondern wegen leiser Vorbehalte. Ein kurzer, sachlicher Blick darauf nimmt Ihnen den Schrecken.
Nein. Wer eine unzulässige Gebühr zurückverlangt, macht nichts, was die Kreditwürdigkeit berührt – ein solcher Vorgang landet in keiner Bonitätsauskunft. Ihr Scoring bleibt unverändert.
Nein. Eine berechtigte Forderung darf nicht zu Ihrem Nachteil gereichen. Weil wir und unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte die Sache führen, treten wir gegenüber der Bank auf – nicht Sie.
Nein. Ihr Aufwand endet bei der kurzen Anfrage und dem Einreichen der Unterlagen. Alles Weitere – Kommunikation, Bewertung, Durchsetzung – übernehmen wir.
Ja. Sie zahlen vorab nichts, und wir werden nur im Erfolgsfall beteiligt; der Großteil der Rückzahlung bleibt bei Ihnen. Bei einer Niederlage entstehen Ihnen keine Kosten
Wenn in Ihrem Erste-Bank- oder Sparkassen-Vertrag eine prozentuale oder intransparente Bearbeitungsgebühr vereinbart wurde, bestehen nach der aktuellen OGH-Rechtsprechung gute Chancen. Die Erste Bank musste in einem Musterverfahren bereits zurückzahlen. Sammelverfahren.at prüft Ihren konkreten Fall kostenlos – unverbindlich und ohne jedes Risiko.
Ja. Die Sparkassen gehören zur Erste-Group und verwendeten vergleichbare Gebührenmodelle. Die OGH-Grundsätze gelten bankenübergreifend – maßgeblich ist, wie die Bearbeitungsgebühr in Ihrem konkreten Sparkassen-Vertrag formuliert und bemessen wurde.
Im Voraus nichts. Die Erstprüfung ist kostenlos, die Durchsetzung läuft auf Erfolgsbasis über Prozessfinanzierung. Ein finanzielles Risiko entsteht Ihnen nicht, auch nicht bei einer Niederlage – beteiligt werden wir nur im Erfolgsfall.
Ja. Maßgeblich ist die 30-jährige Verjährungsfrist. Auch längst getilgte Kredite können daher rückforderbar sein – entscheidend ist der Zeitpunkt der Gebührenzahlung, nicht der Status des Kredits.
Das ist kein Problem. Fehlen Vertragsunterlagen, kann in Ihrem Namen ein Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO gegenüber der Erste Bank geltend gemacht werden, um die notwendigen Informationen zu erhalten. Schicken Sie die kostenlose Anfrage ab – wir übernehmen ab da.
Die Online-Anfrage dauert nur etwa 2 Minuten. Im Anschluss bekommen Sie eine erste Einschätzung von uns. Wie lange die Durchsetzung dauert, ist fallabhängig – Sie werden laufend informiert.
Im schlimmsten Fall haben Sie rund 5 Minuten Ihrer Zeit investiert – die Zeit, um Ihre Kreditunterlagen herauszusuchen und hochzuladen. Sollte sich kein Anspruch durchsetzen lassen, bleibt einfach alles beim Alten. Ein finanzielles Risiko entsteht für Sie zu keinem Zeitpunkt.
Nein. Der OGH hat die Frage eindeutig entschieden – eine Kündigung würde die Bank nur zusätzlich belasten. Ihr Vertrag bleibt unverändert, Sie erhalten nur die zu viel verrechnete Gebühr zurück.
Solange Sie nichts unternehmen, bleibt Ihr Geld bei der Bank. Die Prüfung ist gratis und unverbindlich: Im günstigsten Fall erhalten Sie mehrere tausend Euro, im ungünstigsten haben Sie wenige Minuten aufgewendet.
Sammelverfahren.at bürgt für einen transparenten, fairen Ablauf: kostenlose Erstprüfung, vollständige Finanzierung, spezialisierte Vertretung und Vergütung nur im Erfolgsfall. Die Entscheidung liegt stets bei Ihnen.
Kein Kostenrisiko · 66,67 % Erfolgsbeteiligung · OGH-gesichert