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⚖️ OGH-Urteil bestätigt · 7 Ob 169/24i

HYPO Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern – Immobilien- und Wohnbaukredite prüfen

Die HYPO-Landesbanken sind klassische Immobilien- und Wohnbaufinanzierer – und gerade dort fielen oft hohe, prozentual berechnete Bearbeitungsgebühren an. Genau solche Gebühren hat der Oberste Gerichtshof (OGH) für unzulässig erklärt. Wenn Sie bei einer HYPO einen Immobilien- oder Wohnbaukredit hatten, kann Ihnen daher ein erheblicher Betrag zustehen. Sammelverfahren.at prüft das kostenlos, unverbindlich und ohne jedes Risiko – auch bei längst abbezahlten Krediten. Sammelverfahren.at prüft kostenlos, unverbindlich und ohne jedes Risiko- auch wenn der Kredit längst zurückgezahlt ist. 

Kein Kostenrisiko·  unverbindlich · Auch abbezahlte Kredite 

Das Wichtigste in Kürze

Die OGH-Rechtsprechung gilt für alle HYPO-Banken

Die HYPO-Landesbanken haben sich traditionell auf die Finanzierung von Wohnraum und Immobilien spezialisiert. Bei der Vergabe solcher Kredite wurde regelmäßig eine einmalige Bearbeitungsgebühr verrechnet – in den Verträgen als Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsentgelt, Bearbeitungsspesen oder Einmalspesen bezeichnet. Weil es hier meist um große Kreditsummen ging, erreichten diese Gebühren häufig mehrere tausend Euro.

Das Kernproblem liegt in der prozentualen Berechnung. Wird die Gebühr als Anteil der Darlehenssumme festgelegt, wächst sie mit der Kredithöhe – obwohl der Bearbeitungsaufwand der Bank das nicht tut. Ein großer Immobilienkredit verursacht der HYPO nicht entsprechend mehr Arbeit, kostet den Kunden aber eine entsprechend höhere Gebühr. Genau diese Unverhältnismäßigkeit ist rechtlich angreifbar.

Ob Ihr HYPO-Vertrag eine solche Klausel enthält und welcher Betrag konkret zurückgefordert werden kann, klärt die individuelle Prüfung – bei Sammelverfahren.at kostenlos. Schon eine kurze Anfrage genügt, um Klarheit über Ihren konkreten HYPO-Vertrag zu erhalten, ohne jede Verpflichtung.

UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG

Haben Sie zu viel für Ihren Kredit bezahlt?

Wir überprüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können.

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Das OGH-Urteil: Warum prozentuale Bearbeitungsgebühren unzulässig sind

Die HYPO ist keine einzelne Bank, sondern ein Verbund eigenständiger Landes-Hypothekenbanken. Ein gegen eine bestimmte HYPO ergangenes Urteil ist für Ihren Anspruch gar nicht nötig: Die vom OGH entwickelten Grundsätze gelten für die gesamte Kreditwirtschaft. Maßgeblich ist allein, wie die Bearbeitungsgebühr in Ihrem konkreten HYPO-Vertrag gestaltet ist.

Mit der Grundsatzentscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 hat der OGH festgehalten, dass Kreditbearbeitungsgebühren keine kontrollfreie Hauptleistung mehr sind, sondern als Nebenleistung der vollen Inhaltskontrolle unterliegen – auf gröbliche Benachteiligung (Paragraf 879 Absatz 3 ABGB) ebenso wie auf Transparenz (Paragraf 6 Absatz 3 KSchG). Eine prozentual bemessene Gebühr hält dieser Prüfung in der Regel nicht stand.

„Ein Kredit über 440.000 Euro verursacht der Bank nicht doppelt so viel Bearbeitungsaufwand wie ein Kredit über 220.000 Euro – die prozentuale Gebühr verdoppelt sich aber. Sinngemäß aus der OGH-Begründung.“
Sinngemäß aus der OGH-Begründung

Diese Linie ist durch mehrere OGH-Senate gefestigt. Für HYPO-Kundinnen und -Kunden bedeutet das eine besonders günstige Ausgangslage – nicht zuletzt, weil hier die Kreditsummen und damit die Gebühren typischerweise hoch sind.

Die HYPO-Gruppe: viele Banken, ein gemeinsamer Maßstab

Hinter dem Namen HYPO steht kein einzelnes Institut, sondern eine Reihe rechtlich eigenständiger Landes-Hypothekenbanken – von der HYPO Niederösterreich über die HYPO Tirol und Vorarlberg bis zur HYPO Steiermark, Salzburg und Kärnten. Hinzu kommen Institute, die aus der früheren HYPO Alpe-Adria hervorgegangen sind. So unterschiedlich diese Banken organisiert sind, so einheitlich ist der rechtliche Maßstab, an dem ihre Bearbeitungsgebühren zu messen sind: die Rechtsprechung des OGH.

 Für Sie bedeutet das: Unabhängig davon, bei welcher konkreten HYPO-Landesbank Sie Ihren Kredit abgeschlossen haben, gelten dieselben Grundsätze. Ob Ihre Gebühr unzulässig ist, entscheidet sich allein an der Gestaltung Ihrer Vertragsklausel – und die prüfen wir kostenlos, gleich um welche HYPO es sich handelt.

Wann ist Ihre HYPO-Bearbeitungsgebühr angreifbar?

Besonders gute Chancen bestehen, wenn Ihre HYPO-Gebühr eines oder mehrere dieser Merkmale aufweist:

Jede Rückforderung bleibt eine Frage des Einzelvertrags. Welche Positionen bei Ihnen angreifbar sind, klären wir kostenlos und unverbindlich.

Welche HYPO-Kredite kommen in Frage?

Prüfenswert ist jeder HYPO-Vertrag mit einmaliger Bearbeitungsgebühr. Im Vordergrund stehen dabei naturgemäß die Immobilien- und Wohnbaufinanzierungen:

Achten Sie in Ihren Unterlagen auf Begriffe wie Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsspesen, Schätzgebühr, Liegenschaftsbewertungsgebühr oder Einmalspesen. Gerade die Kombination mehrerer solcher Posten macht HYPO-Verträge besonders prüfungswürdig.

Auch getilgte Kredite zählen – 30 Jahre rückwirkend

Ein abbezahlter Immobilienkredit schließt eine Rückforderung nicht aus. Die Frist für die Rückforderung zu Unrecht bezahlter Beträge beträgt in Österreich 30 Jahre (Paragraf 1478 ABGB). Entscheidend ist, wann Sie die Gebühr bezahlt haben – nicht, ob der Kredit noch aushaftet. Gerade bei langlaufenden Immobilienfinanzierungen, die vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, kann sich die Prüfung daher besonders lohnen.

Wie hoch kann Ihre Rückforderung ausfallen?

 Weil die HYPO schwerpunktmäßig große Immobilienkredite vergeben hat, liegen die möglichen Rückforderungen hier oft besonders hoch. Sie setzen sich aus der unzulässigen Gebühr und den darauf entfallenden Zinsen zusammen.

Rechenbeispiel: Bei einem HYPO-Immobilienkredit über 450.000 Euro und einer Bearbeitungsgebühr von 2 Prozent wurden 9.000 Euro verrechnet. Zuzüglich der über die lange Laufzeit aufgelaufenen Zinsen kann sich die Rückforderung deutlich in den fünfstelligen Bereich bewegen. Je höher die Finanzierung, desto lohnender die Prüfung.

Zur Orientierung: Bei 250.000 Euro und 2 Prozent sind es 5.000 Euro, bei 500.000 Euro 10.000 Euro, bei 700.000 Euro bereits 14.000 Euro – jeweils plus Zinsen. Eine erste Schätzung liefert Ihnen der Kreditgebühren-Rechner; auf dieser Seite. 

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Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis typischer Bearbeitungsgebühren und gesetzlicher Verzugszinsen (4 % p.a.). Die tatsächliche Rückforderungshöhe wird im Rahmen der kostenlosen Erstprüfung durch unsere Rechtsexperten ermittelt.

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Nicht nur die Bearbeitungsgebühr –
wir prüfen den ganzen Immobilienkredit

Bei Immobilienfinanzierungen fallen besonders viele Nebenentgelte an – und genau die werden im Alleingang fast immer übersehen. Wer nur auf die Bearbeitungsgebühr schaut, lässt bei einem HYPO-Kredit oft erhebliche Beträge liegen. Wir nehmen deshalb den gesamten Vertrag unter die Lupe.

 Im Fokus stehen bei HYPO-Verträgen unter anderem:

Jede dieser Positionen kann Ihre Rückforderung deutlich erhöhen. Genau dieser vollständige Blick ist der Mehrwert einer spezialisierten Vertretung – und der Grund, warum sich ein Alleingang gerade bei Immobilienkrediten selten auszahlt.

Nicht nur die Bearbeitungsgebühr: Wir prüfen Ihren gesamten Kreditvertrag

Die meisten Kreditnehmer haben bei einer Rückforderung allein die Bearbeitungsgebühr vor Augen. Aus unserer Praxis wissen wir jedoch: In vielen Verträgen schlummern weitere Einmalentgelte, die ebenso unzulässig sein können – und an die kaum jemand von selbst denkt.

Im Rahmen dieser Rundumprüfung nehmen wir unter anderem folgende Positionen ins Visier:
✓ Schätz- und Bewertungsgebühren für die finanzierte Immobilie
✓ Spesen für Zwischenfinanzierungen sowie für Aufstockungen bestehender Kredite
✓ Entgelte für Treuhandabwicklung und Vertragsabwicklung
✓ Kosten rund um Löschungsquittung und grundbücherliche Löschung
✓ laufende Kontoführungs- und Bereitstellungsentgelte, die dem Kredit zugeordnet sind

Jede dieser Positionen kann Ihre Rückforderung weiter anheben. Wer nur die Bearbeitungsgebühr im Blick hat, verschenkt womöglich Geld – unsere gründliche Prüfung verhindert genau das.

Warum professionelle Vertretung den Unterschied macht

Eine HYPO-Landesbank wird zu Unrecht kassierte Gebühren nicht von sich aus zurückzahlen, sondern ihre Klauseln verteidigen. Gerade bei hohen Immobilienkrediten geht es um viel Geld – entsprechend hart wird verhandelt. Wer ohne juristische Erfahrung auftritt, ist klar im Nachteil. Deshalb gibt es Sammelverfahren.at.

Unsere auf Bank- und Kreditrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte übertragen die OGH-Grundsätze sicher auf Ihren HYPO-Vertrag, erkennen jede angreifbare Position und führen Ihre Forderung mit Nachdruck durch. Gerade bei den hohen Beträgen, um die es bei HYPO-Krediten geht, macht dieser Erfahrungsvorsprung einen spürbaren Unterschied.

Für Sie bleibt das ohne Vorkosten: Wir tragen Risiko und Aufwand, finanzieren das Verfahren und sind nur im Erfolgsfall beteiligt. Volle Durchsetzungskraft bei null Risiko.

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So läuft die kostenlose Prüfung Ihres HYPO-Kredits ab

Die Befürchtung eines komplizierten, langwierigen Verfahrens schreckt viele ab – zu Unrecht, denn wir haben den Einstieg bewusst schlank gehalten. Zu Beginn reichen wenige Angaben im Online-Formular: das Institut, die ungefähre Höhe Ihres HYPO-Immobilienkredits und das Abschlussjahr. Damit lässt sich bereits eine erste Einschätzung treffen.

Fehlende Unterlagen sind kein Grund zu warten. Liegt Ihnen der oft Jahrzehnte alte HYPO-Kreditvertrag nicht mehr vor, fordern wir die nötigen Daten in Ihrem Namen über einen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO bei der Bank an. Sie müssen also nicht erst alte Ordner durchwühlen – bei der Beschaffung der Nachweise helfen wir.

 Nach der Erstprüfung sagen wir Ihnen klar, ob und in welcher Höhe eine Rückforderung aussichtsreich ist – bei den hohen Summen eines Immobilienkredits oft eine sehr relevante Auskunft. Entscheiden Sie sich danach für die Durchsetzung, geht es ohne Kostenrisiko weiter. Die Kontrolle bleibt stets bei Ihnen, eine Verpflichtung gehen Sie nie ein. So haben Sie schnell Gewissheit, ohne Geld, Zeit oder Nerven investiert zu haben.

Spezialisierte Vertretung schlägt den Allround-Anwalt – besonders bei Immobilienkrediten

Sie könnten Ihren Hausanwalt beauftragen – doch ein allgemein tätiger Anwalt müsste sich erst in die OGH-Rechtsprechung, die Klauseltypen und die Strategie der Banken einarbeiten. Gerade bei den hohen Summen eines Immobilienkredits zahlen Sie diese Einarbeitung über das Honorar teuer mit.

Sammelverfahren.at ist auf solche Verfahren spezialisiert. Aus einer Vielzahl ähnlicher Immobilienfälle kennen wir das Vorgehen der HYPO-Landesbanken, erkennen zu niedrige Vergleichsangebote und wissen, an welchen Stellen verzögert wird. Bei fünfstelligen Beträgen macht dieser Vorsprung einen spürbaren Unterschied.

Und der Rahmen stimmt: Für Sie ist alles absolut risikofrei, die Erstprüfung ist kostenlos, und hochspezialisierte Anwältinnen und Anwälte setzen Ihre Forderung durch. Zusätzlich prüfen wir Ihren HYPO-Vertrag auf weitere unzulässige Gebühren – bei Immobilienkrediten kommen davon erfahrungsgemäß einige zusammen.

Ihre Vorteile mit Sammelverfahren.at

Als Fachleute für die Rückholung unzulässiger Kreditgebühren übernehmen wir den kompletten Ablauf für Sie:

So holen Sie bei oft fünfstelligen Beträgen das Maximum heraus, ohne selbst Zeit oder Geld einzusetzen.

In vier Schritten zur HYPO-Rückforderung

1. Anfrage

In rund 2 Minuten Bank, Kreditsumme und Abschlussjahr angeben.

2. Bewertung

Gratis: Unsere Experten prüfen und melden sich mit einer Ersteinschätzung.

3. Durchsetzung

Ohne Risiko: Bei guten Aussichten übernehmen wir Finanzierung und Verfahren gegen die Anadi Bank.

Auszahlung

Im Erfolgsfall erhalten Sie die Rückforderung + Zinsen; unsere Beteiligung wird nur bei Erfolg abgezogen.

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Gerade bei Immobilienkrediten lohnt sich der Schritt. Starten Sie jetzt Ihre HYPO-Prüfung.

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Drei Irrtümer, die Sie Geld kosten können

Falsch. Die OGH-Grundsätze gelten für alle HYPO-Landesbanken. Entscheidend ist Ihre Vertragsklausel, nicht ein bankspezifisches Urteil.

Falsch. Wegen der 30-jährigen Frist sind auch getilgte HYPO-Kredite erfasst. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gebührenzahlung.

Nicht zwingend. Gerade die vertraglich vereinbarten, prozentualen Bearbeitungsgebühren hat der OGH verworfen. Eine Klausel im Vertrag ist kein Freibrief.

Häufige Bedenken – und warum sie unbegründet sind

Gerade bei den hohen Summen eines Immobilienkredits sind es oft Vorbehalte statt Zweifel, die zögern lassen. Die wichtigsten lassen sich rasch ausräumen.

Nein. Sie verlangen nur zurück, was Ihnen zusteht – das berührt Ihre Kreditwürdigkeit nicht und erscheint in keiner Auskunft. Ihr Scoring bleibt unverändert.

Nein. Eine berechtigte Forderung darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen, Ihr Kreditverhältnis bleibt bestehen. Die Abwicklung läuft über uns und unsere Anwältinnen und Anwälte.

Nein, im Gegenteil. Je größer der Kredit, desto mehr lohnt sich die Prüfung – Ihr Aufwand bleibt aber gleich gering: kurze Anfrage, Unterlagen, fertig. Alles Weitere übernehmen wir.

Ja. Vorab zahlen Sie nichts; nur im Erfolgsfall behalten wir einen vereinbarten Anteil. Gerade bei den hohen Beträgen eines Immobilienkredits bleibt der Großteil bei Ihnen. Bei einer Niederlage tragen wir die Kosten.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wenn Ihr HYPO-Vertrag eine prozentuale oder intransparente Bearbeitungsgebühr enthält, stehen die Chancen nach aktueller OGH-Rechtsprechung gut – gerade bei hohen Immobilienkrediten. Die kostenlose Erstprüfung von Sammelverfahren.at klärt Ihren Fall.

Ja. Die OGH-Grundsätze gelten institutsübergreifend und damit für alle HYPO-Landesbanken. Maßgeblich ist, wie die Gebühr in Ihrem konkreten Vertrag gestaltet ist.

Keine. Die Erstprüfung ist gratis, die Durchsetzung läuft über Prozessfinanzierung auf Erfolgsbasis. Sie tragen kein Kostenrisiko – unsere Beteiligung fällt nur im Erfolgsfall an.

Ja. Wegen der 30-jährigen Frist sind auch getilgte Kredite erfasst. Gerade bei langlaufenden Immobilienfinanzierungen lohnt sich die Prüfung oft besonders.

Im schlechtesten Fall haben Sie wenige Minuten aufgewendet, um Ihre Unterlagen bereitzustellen. Lässt sich nichts durchsetzen, ändert sich für Sie nichts. Ein finanzielles Risiko besteht zu keinem Zeitpunkt.

Nein. Die Rechtslage ist durch den OGH geklärt – eine Kündigung würde die Bank nur belasten. Ihr Vertrag bleibt unverändert, Sie erhalten lediglich die zu viel bezahlte Gebühr zurück.

Jetzt handeln – gerade bei hohen Immobilienkrediten lohnt es sich

Bei HYPO-Krediten geht es oft um große Summen – und damit um besonders hohe mögliche Rückforderungen. Solange Sie nichts unternehmen, bleibt dieses Geld bei der Bank. Die Prüfung kostet nichts und verpflichtet zu nichts; im besten Fall geht es um einen fünfstelligen Betrag, im schlechtesten haben Sie wenige Minuten investiert. Bei HYPO-Krediten geht es oft um große Summen – und damit um besonders hohe mögliche Rückforderungen. Solange Sie nichts unternehmen, bleibt dieses Geld bei der Bank. Die Prüfung kostet nichts und verpflichtet zu nichts; im besten Fall geht es um einen fünfstelligen Betrag, im schlechtesten haben Sie wenige Minuten investiert. 

Sammelverfahren.at begleitet Sie von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung: kostenlose Erstprüfung, volle Prozessfinanzierung, spezialisierte Vertretung und eine Beteiligung nur im Erfolgsfall. Gerade bei Immobilien- und Wohnbaukrediten der HYPO sollten Sie Ihren Anspruch nicht verschenken.

Ein letzter Gedanke: Viele Eigenheimbesitzer haben ihre HYPO-Finanzierung vor zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahren abgeschlossen und längst vergessen, welche Gebühren damals anfielen. Genau diese älteren, oft hohen Immobilienkredite sind besonders interessant – und dank der 30-jährigen Frist noch lange rückforderbar. Wenn Sie also einen alten Kreditvertrag im Ordner haben, lohnt sich ein Blick und eine kurze, kostenlose Anfrage allemal.

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Wir beraten Sie gerne persönlich & unverbindlich.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie informieren, dass wir den Begriff des „Sammelverfahrens“ selbstverständlich bloß für unseren Marktauftritt verwenden. Wir halten fest, dass jedes Verfahren einzeln geführt wird und das gesamte Verfahren anwaltlich begleitet wird.

Hinweis: dieser Text dient der Information und Erstorientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, klärt die individuelle Prüfung des Einzelfalls. Bank- und Markenname werden ausschließlich zur Informations- und Identifikationszwecken genannt; es besteht keine geschäftliche Verbindung zu den genannten Instituten.